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Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

 Für Havarie- und Störfälle:

Störungsrufnummer:

03 50 23 / 5 16 10

 

Online-Zählerstandseingabe

Hier können Sie Ihren Zählerstand direkt online im ZVWV-Kundenportal eingeben:

https://kundenportal.zvwv.de/

 

Sie haben Fragen zur Rechnung?

 

Sie suchen einen Wasserinstallateur?

 

Benötigen Sie eine Leitungsauskunft?

 

Für alle anderen Angelegenheiten:

 

Telefon:   035971 80 60 - 0

 

 oder schreiben Sie uns eine
E-Mail an

info@zvwv.de

kundenservice@zvwv.de

 

Öffungszeiten Kundenservice

Markt 11, 01855 Sebnitz

 

Montag: 9 - 16 Uhr

Dienstag: 9 - 18 Uhr

Mittwoch: 9 - 12 Uhr

Donnerstag: 9 - 16 Uhr

Freitag: 9 - 14 Uhr

 

Datenschutzerklärung

Herzlich Willkommen beim Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

Der Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz (ZVWV) besteht aus 18 Städten und Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Informieren Sie sich über unseren Service, das Versorgungsgebiet und vieles mehr.


Achtung, wichtiger Hinweis zur

Winterfestmachung Wasserversorgung!

 

Durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit können im Winterhalbjahr Frostschäden an der Hausinstallation auftreten. Über geborstene Leitungen kann vielfach unbemerkt über die Messeinrichtung erfasstes und damit kostenpflichtiges Trinkwasser ungenutzt abfließen. Hinzu kommen Aufwendungen für notwendige Reparaturen und ggf. die Beseitigung der Wasserschäden. Wir bitten und fordern alle Grundstückseigentümer und Mieter auf, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

  1. Bei Frostgefahr Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen sowie Wasserzähleranlagen schließen und erforderlichenfalls sofort Instand setzen.
  2. Freiliegende Leitungen, Wasserzähler- und Abstellschächte an ungeschützten Stellen mit nicht aufsaugendem Material abdecken und isolieren.
  3. Wasserleitungen und Wasserzähler in nicht frostfreien Räumen schützen.
  4. Sommerleitungen sowie im Winter nicht benötigte frostgefährdete Leitungen sind zu entleeren.
  5. Die Straßenkappen der Hausanschlüsse außerhalb der öffentlichen Verkehrsanlagen sollten soweit möglich bzw. im eigenen Interesse der Anschlussnehmer durchgängig eis- und schneefrei gehalten werden.
  6. Bei eingefrorenen Leitungen im Haus (Kundenanlage) ist mit dem Auftauen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, welches im Installateurverzeichnis des ZVWV eingetragen ist. Weitere Informationen zum Installateurverzeichnis können dem Internet unter https://www.zvwv.de/service-und-preise/wissenswertes-zur-trinkwasserinstallation/ (Wasserinstallateur) entnommen werden.
  7. Eingefrorene Wasserzähler und Hausanschlüsse sind unverzüglich dem ZVWV unter der Störungsrufnummer 035023/51610 zu melden.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

 


 

 

Kundeninformation vom 01.01.2021

Achtung!

Seit 01.01.2021 hat der ZVWV eine neue Störungsrufnummer!

 

Der Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz (ZVWV) ist seit dem 01.01.2021 unter einer neuen Störungsrufnummer erreichbar!

Bitte wenden Sie sich bei Störungen an folgende Rufnummer:

03 50 23 / 5 16 10

Die Störungsrufnummer ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche besetzt und erreichbar.

Bitte kontaktieren Sie uns unter der vorgenannten Telefonnummer nur im Fall einer Störung.

In allen anderen Fällen (z.B. Eigentümerwechsel, Zählerstandsmeldung etc.) wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der
Tel.-Nr.: 03 59 71 / 80 60 - 80.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

 


 

Information zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung im Gebiet des
Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz!

 

Corona-Virus – Übertragung durch Wasser bisher nicht festgestellt und höchst unwahrscheinlich

  • Im Trinkwasser gibt es laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Umweltbundesamt (UBA) bisher keine Beweise für das Überleben des COVID-19-Virus in Wasser. Dabei ist das Risiko sogar noch geringer als bei anderen Viren, denn wegen seiner Hülle wird das Virus wahrscheinlich wesentlich schneller inaktiviert als unbehüllte menschliche Darmviren mit bekannter Wasserübertragung (wie Adenoviren, Norovirus, Rotavirus und Hepatitis A).
  • Grundwasser durchläuft eine Bodenpassage, die die Reinheit des Wassers bewirkt.
  • Die Multibarrieren-Systeme (u.a. Ozonierung, UV-Bestrahlung oder Chlor-Desinfektion) deaktivieren in den Wasserwerken die Viren.
  • Die Wasserwerke sind auf die Anforderungen vorbereitet und uneingeschränkt leistungsfähig.
  • Das richtige Händewaschen schützt vor der Übertragung der Viren.

Öffentliche Trinkwasserversorgung ist als Übertragungsweg „höchst unwahrscheinlich”

Wir sorgen uns um unsere Sicherheit und wollen wissen, welche Übertragungswege für den Coronavirus SARS-CoV-2 in Frage kommen. Für das Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz gibt das Umweltbundesamt Entwarnung. Nach intensiven Beratungen u.a. mit den Experten der Trinkwasserkommission und anderen Ministerien fasst die Behörde am 9.3.2020 die Ergebnisse wie folgt zusammen: “Die Trinkwassergewinnung bietet zu jedem Zeitpunkt durch das Multibarrieren-Prinzip und durch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einen weitreichenden Schutz auch vor unbekannten Organismen und chemischen Stoffen. Insbesondere sind hier die Bodenpassage und die Partikelfiltration als wirksame Schritte hervorzuheben.“ Die Behörde präzisiert ihr amtliches Statement: “Die Morphologie und chemische Struktur von SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnlich, bei denen in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt. Diese behüllten Viren zeigen im Wasser verglichen mit Enteroviren eine geringere Persistenz und sind leichter zu inaktivieren als Noro- oder Adenoviren. Auch das Risiko einer direkten Übertragung von Coronaviren über Faeces infizierter Personen erscheint gering, bis heute ist kein Fall einer fäkal-oralen Übertragung des Virus bekannt. Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sind sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Corona-Viren, geschützt.

Eine Übertragung des Corona-Virus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

 

(Stand 23. März 2020)

 


 

Information zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung im Gebiet des
Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz!

 

Die Wasserversorgung ist derzeit im Verbandsgebiet des Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz (ZVWV) weder gefährdet noch beeinträchtigt. Es gibt derzeit auch keinen Grund zur Annahme, dass sich daran etwas ändert. Dennoch ergreift der ZVWV geeignete Maßnahmen, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen und das Risiko für die Wasserversorgung bei möglichst geringer Gefährdung ihrer Mitarbeiter weiterhin auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten. In diesem Zusammenhang steht der ZVWV im engen Kontakt mit den Behörden und hat bereits Maßnahmen ergriffen, um in verschiedensten Situationen die Trinkwasserversorgung zu garantieren. Der ZVWV ist sich seiner Aufgabe als Dienstleister der Daseinsvorsorge für Bürger und Wirtschaft in seiner herausgehobenen Position und Verantwortung für das Gemeinwohl bewusst und nimmt diese sehr ernst.

Über Aktualisierungen werden wir Sie umgehend informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz

 

(Stand 15. März 2020)

 

 


 

Information zu verwendeten Aufbereitungsstoffen, pH-Werten und Härtebereichen

In der Rubrik Trinkwassereigenschaften finden Sie ab sofort die aktuellen pH-Werte und Härtebereiche des von uns abgegebenen Trinkwassers. Dort informieren wir Sie auch über die verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie die Versorgungsgebiete unserer Wasserwerke.

 


 

Rechtsprechung:

Grundpreise nach Wohneinheiten

Der Bundesgerichtshof verkündete am 20. Mai 2015:

Ein Wasserversorgungsunternehmen, dem in seinem Verbandsgebiet die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung übertragen ist und das dabei die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz bringen. Es ist auch nicht unbillig im Sinne von § 315 BGV, wenn die für Wohngrundstücke vorgesehenen Grundpreise ohne weitere Differenzierung lediglich auf die Anzahl der Wohneinheiten abstellen und Wohnungsleerstände unberücksichtigt lassen.

VIII ZR 164/14 und VIII ZR 136/14