Leitungsauskünfte
Für Baumaßnahmen im Gebiet des ZVWV ist es erforderlich, in den verschiedenen Phasen des Gesamtvorhabens Informationen über den Leitungsbestand einzuholen. Dies dient vorrangig dazu, Beschädigungen im Bestand durch Bauarbeiten zu verhindern, den Schutz der Versorgungsanlagen zu sichern und damit die Versorgungssicherheit für die Allgemeinheit zu gewährleisten.
Daher ist die Einholung von Informationen gesetzlich vorgeschrieben. Da beschädigte Leitungen ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen und daraus auch Sach- oder Personenschäden entstehen können, ziehen diese unter Umständen finanzielle sowie juristische Ansprüche nach sich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anfrage, dass Leitungen nicht nur auf öffentlichen, sondern auch innerhalb von privaten Grundstücken verlegt sind.
Das Leitungsauskunftssystem bietet Ihnen weiterhin die Möglichkeit, Stellungnahmen zur gesicherten Trinkwasserversorgung einzuholen.
Die Zuständigkeit für Löschwasseranfragen obliegt den Städten und Gemeinden.
Welche Anfrageart Sie für Ihren jeweiligen Auskunftswunsch wählen können, erklärt Ihnen die folgende Abbildung.
Um eine einmalige Anfrage zu stellen benutzen Sie bitte folgenden Link: